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Kurs in Tirol, Befähigungsausweis
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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 17.10.06, 14:59    Titel: Kurs in Tirol, Befähigungsausweis Antworten mit Zitat

Aufgrund der starken Nachfrage nach AELAS Kursen gibt es diese Jahr noch die Möglichkeit einer Teilnahme in Tirol!

Am 4. November 2006 bietet AELAS einen Info- und Einsteiger-Kurs über die Haltung und Ausbildung von Alpakas und Lamas auf dem
Gerhardhof, 6414 Wildermieming, Tirol, Österreich an.
Info: Lu Volgger, Tel. +43 (0) 5264 5240
Programm und Anmeldung: www.aelas.de unter Termine

Der Nachweis über die Teilnahme an diesem Kurs ist mit dem Sachkundenachweis in Deutschland vergleichbar, es nennt sich dort nur Befähigungsausweis.


Einige wenige Kurse von AELAS finden aber auchnoch dieses Jahr in Deutschland statt, näheres unter www.aelas.de Termine.

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Rappi
Stammgast


Anmeldungsdatum: 07.01.2004
Beiträge: 37
Wohnort: Diesendorf

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Llameros,

da muss ich schon dazu sagen, dass das nicht so ist, wie Inti das darstellt.
Als Befähigungsnachweis für die Haltung von Neuweltkameliden ist in Österreich bisher lediglich der von mir angebotene zweitägige Trainingskurs anerkannt. Und zwar vom zuständigen Bundesministerium.
Durch unbewusst oder vielleicht, noch schlimmer, bewusst falsche Information wird hier Interessenten etwas vorgetäuscht, was so nicht stimmt.
Der am Gerhardhof angebotene Kurs wurde amtstierärztlich genehmigt und begrüßt. Damit ist er aber nicht anerkannt als Befähigungsnachweis.
Auch in Deutschland gilt ja der Kurs erst als Sachkundenachweis, wenn alle drei Module absolviert sind.
Oder bin ich da falsch informiert?
In Wildermieming wird das erste Modul bereits als Befähigungsnachweis angepriesen, was definitiv falsch ist.
Zur Beruhigung aller Neuweltkamelidenhalter kann ich aber auch mitteilen, dass kein Amtstierarzt einen Halter um einen Befähigungsnachweis fragen wird, der bereits seit geraumer Zeit Lamas oder Alpakas hält. Wesentlich wichtiger ist dieser Nachweis für neueinsteiger oder Interessenten, um diesen zu vermitteln, was sie erwarten wird, wenn sie sich für die NWK-Haltung entscheiden.
Schliesslich sollten wir vermeiden helfen, dass in Mini-Gehegen Tiere nicht artgerecht gehalten werden und die Besitzer schon nach kurzer Zeit draufkommen, dass das nicht die richtige Entscheidung war.
Es gibt ja bereits jetzt "Geburtstagsgeschenke" in Form von Lamas oder einzeln gehaltene Tiere und viele Berserk Hengste.

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wünscht Rappi
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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rappi,
in Deutschland gibt es einen zweitägigen Kurs mit schriftlicher Prüfung.
Besteht man diese erhält man eine Bestätigung die als Nachweis der Sachkunde im Sinne von § 11 Abs.2 des Tierschutzgesetzes gilt.
Von drei Modulen ist mir nichts bekannt.

Gruss Michael

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Klar kann man ohne Lamas leben.Es macht nur keinen Spass.
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Lois
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 02.04.2004
Beiträge: 83
Wohnort: 6551 Pians 84

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rappi!

Freut mich, dass du dich hier auch noch ins Zeug legst mit bewust oder absichtlich ist das deine Art?

Gruß Lois!
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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 19.10.06, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

Gruss Michael

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Lois
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 02.04.2004
Beiträge: 83
Wohnort: 6551 Pians 84

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 06:57    Titel: Antworten mit Zitat

Michael hat folgendes geschrieben::
Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

Gruss Michael

Hallo Michael.
Wer sich die Zeit nimmt und die Anmeldung zum Kurs liest wird erkennen. dass es sich bei diesem Kurs um das Modul A des Aelaskurses handelt und nicht um einen eintägigigen Kurs der als Befähigungsnachweis gilt.
Es heißt in der Ausschreibung die an Interessierte ergangen ist "als Grundlage für einen Befähigungsnachweis" und nicht als Befähigungsnachweis.
Es handelt sich hier um einen Aelaskurs wie er bei euch in Deutschland für Einsteiger auch angeboten wird.
Der findet halt in Tirol statt.
Gruß Lois!
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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rappi!

Also im Kino finde ich es ja sehr schön, wenn es um das Thema geht: "Es kann nur einen geben"... Lachen
Da Du mir hier ziemlich böse Sachen unterstellst, könnte ich sagen, der Hauptdarsteller gefiel mir allerdings da besser... Lachen

Wir sind allerdings nicht im Kino und ganz sachlich betrachtet hält sich AELAS an die offiziellen Angaben des zuständigen Veterinäramtes, das entsprechende Schreiben liegt mir vor und ich zitiere daraus:
Bezüglich der Haltung von Nutztieren (ua. Lamas) regelt die 1.
TierhaltungsVO, BGBl. II Nr. 485/2004, im § 3 die Anforderungen an die
Betreuungspersonen bezüglich Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten. Unter

anderem liegen die Voraussetzungen dann vor, wenn "die Betreuungsperson

nachweislich über eine außerschlulisch-praktische Ausbildung
einschließlich Unterweisung verfügt."


Desweiteren:
Aus amtstierärztlicher Sicht ist daher dieser Kurs als
"außerschlulisch-praktische Ausbildung einschließlich Unterweisung"
anzusehen und die Abhaltung dieses Kurses / dieser Kurse sehr zu
begrüßen. Ein Nachweis über den Kursbesuch (Teilnahmebestätigung) ist
als Befähigungsnachweis für die Haltung von Lamas, Alpakas und Guanacos

geeignet und ausreichend.


Ich hoffe damit, die hier geschürten Zweifel beseitigt zu haben. Und nur noch mal zur Erinnerung: Dies gilt für Österreich!

Mit freundlichen Grüßen
MA Martina Wiede

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Rappi
Stammgast


Anmeldungsdatum: 07.01.2004
Beiträge: 37
Wohnort: Diesendorf

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Servus Martina,

in Österreich ist für diese Bewilligung nicht der Amtstierarzt zuständig, sondern das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz, (vielleicht heisst es jetzt ja eh schon wieder anders).
Und für alle, die es noch nicht begriffen haben, Österreich ist ein souveräner Staat, und damit gelten hier Gesetze und Bestimmungen, die sich oft von denen der Nachbarstaaten unterscheiden.

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Michael
Moderator


Anmeldungsdatum: 30.07.2003
Beiträge: 701
Wohnort: Hettenleidelheim

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lois,
danke für die Aufklärung.In Deutschland werden viele Kurse angeboten, natürlich auch durch AELAS.Bei uns wird aber genau unterschieden wel-
cher Kurs als Sachkundenachweis gilt.
Ich denke Rappi ging es nur um die Klarstellung was vergleichbar ist und was nicht und welche Infos Interessenten erhalten.
In Deutschland wendet man sich in so einem Fall an den NWK und kriegt dann alle Infos für einen Kurs der freiwillig ist.Ich betone das deshalb, weil viele die sich nicht informiert haben behaupten man müsste ihn machen usw.Natürlich hilft es auch den eigenen Veterinär zu kontaktieren.
Auf irgendwelche Ankündigungen allein würde ich mich nicht verlassen, denn der Sachkundenachweis wurde in Deutschland vor einiger Zeit sehr kritisiert....und irgendwann von den Kritikern übernommen.

Gruss Michael

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INTI
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 20.10.06, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rappi!
Ich werde mich hier nicht mit Dir über österreichische Gesetze oder Zuständigkeiten streiten, dafür kenn ich mich damit viel zu wenig aus, allerdings, mit verlaub, schenke ich in diesem Fall einem offiziellen Schreiben mehr Glauben, als Dir. Denn darin steht nun mal:
Zitat:
Ein Nachweis über den Kursbesuch (Teilnahmebestätigung) ist
als Befähigungsnachweis für die Haltung von Lamas, Alpakas und Guanacos

geeignet und ausreichend.


Ich verstehe auch nicht, was daran so schlimm sein soll, schließlich sind die AELAS-Kurse nunmal von sehr gutem und hohen Niveau, so dass sicherlich jeder, der daran teilnimmt, sehr viel dazu lernen kann.

Herzliche Grüße Martina

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Rappi
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Anmeldungsdatum: 07.01.2004
Beiträge: 37
Wohnort: Diesendorf

BeitragVerfasst am: 21.10.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Servus Martina,

es stimmt mich natürlich schon sehr traurig, wenn Du irgendeinem Menschen, den Du ja gar nicht kennen kannst, eher vertraust als mir.
Aber es macht mir nichts aus, solange es aus dieser Ecke kommt.
Ich weiss ja auch nicht, ob Du an dem Kurs teilnehmen möchtest, oder diesen veranstaltest/administrierst, oder ob Du "nur" das Sprachrohr von der Kursleiterin bist, dass Du Dich da so weit hinaus lehnst.
Oft ist es besser, zuerst die Hintergründe zu eruieren, den Sachverhalt genauer kennen zu lernen und erst dann loszulegen.
Es geht mir nicht um den Kursinhalt oder um die Fähigkeiten der Kursleiterin. Vielmehr geht es darum, gleiches Recht für alle einzufordern und darum, den Interessenten größtmögliche Transparenz zu vermitteln.
Es werden an allen Ecken und Enden irgendwelche Kurse und Seminare angeboten, die Interessenten sollten von vorne herein wissen, wozu der angebotene Kurs gut ist und welche Berechtigungen damit einhergehen.
Warum sollen manche von einer Behörde zur anderen gehen, den Instanzenweg durchlaufen, um die entsprechende Bewilligung zu erhalten, und andere ersparen sich all das, indem sie einfach nur alles mögliche ankündigen, ohne sich diese Mühen zu machen.
Das ist eben auch wichtig, und ich finde, das ist auch Aufgabe der Vereine.

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INTI
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Anmeldungsdatum: 11.03.2004
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BeitragVerfasst am: 21.10.06, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rappi!
Dich kenn ich doch auch nicht persönlich... Lachen Zwar hast Du schon mal mit Ingo ein Bierchen gezischt, aber da war ich nicht dabei.
Jedenfalls versteh ich gar nicht, welche Missverständnisse es mit der Kursankündigung gibt.
Wenn es eine behördliche Bewilligung gibt, dass solch ein Nachweis über die Teilnahme an diesen AELAS Kurs als Befähigungsnachweis ausreicht, dann ist das Fakt und da gibt es nichts zu diskutieren. Das hat schließlich nicht irgendwer behauptet, sondern ist ganz offiziell. Da gibt es auch rein gar nichts, um sich "so weit hinaus zu lehnen" wie Du meinst.
Es ist schon oft behauptet worden, ich sei Sprachrohr für irgendwen. Bin ich auch, zumindest hier im Stall für die Aktionen eines Vereins, die ich einfach unterstützenswert finde, weil sie alle dem Wohl der Tiere dienen.
Termine hier anzukündigen ist halt einer meiner Beiträge zum Verein. Genau wie das Organisieren einer Show hier oben oder eines Kurses.
Da könnte mir auch einer sonstwas vorwerfen, nur weil ich hier für den Blog schreibe. Wahrscheinlich bin ich da dann auch nur die Marionette von Mario Lachen Lachen Lachen
Und glaub mir, was Behördenlauferei angeht bis man etwas bewilligt bekommt, davon kann ich sehr wohl auch ein Lied singen, sei es die Show hier im Norden oder der Sachkundenachweis für den Kurs danach!
Ich weiß auch, dass sehr viele davon profitieren und nur sehr wenige solche Mühen auf sich nehmen. Deshalb muß man dann doch die, die aktiv sind, nicht immer gleich als Konkurenz ansehen.
Nimm es doch einfach als Ergänzung, schließlich wollen wir ja alle nur was Gutes für die Tiere tun. Und wenn es den Viechern gut geht, geht es uns doch allen viel besser, oder?
Herzliche Grüße Martina

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Rappi
Stammgast


Anmeldungsdatum: 07.01.2004
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BeitragVerfasst am: 02.11.06, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Llameros,

nach einem Gespräch mit dem Amtstierarzt Innsbruck Land will ich jetzt mitteilen, dass dieser im Tierschutzgesetz überhaupt keine Notwendigkeit für einen Befähigungsnachweis erkennen kann. Den in Tirol angebotenen Kurs in seiner gesamten Länge von drei Modulen begrüsst er, und hofft, dass dadurch das Wissen der (zukünftigen) Neuweltkamelidenhalter um die Besonderheiten dieser Tierart gesteigert wird und dadurch zum Wohl der Tiere beiträgt. Offensichtlich wird das bundeseinheitliche Tierschutzgestz sehr länderspezifisch ausgelegt. Die zuständigen Behörden in Niederösterreich haben da offensichtlich etwas anders interpretiert als deren Kollegen im Westen.
Das bedeutet, dass Lama- und Alpaka-Halter einerseits keinen Befähigungsnachweis zur Haltung der Tiere benötigen, andererseits aber auch all jene, die glauben entsprechende Erfahrung in der Haltung von Neuweltkameliden zu besitzen, Kurse für andere Halter bestreiten können.

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INTI
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Anmeldungsdatum: 11.03.2004
Beiträge: 1613
Wohnort: Königsmoor

BeitragVerfasst am: 03.11.06, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Rappi!
Wie sieht es denn in Österreich mit denjenigen aus, die gewerblich mit den Tieren arbeiten? Brauchen die einen solchen Befähigungsnachweis auch nicht?
In Deutschland müssen ja nur diejenigen, die gewerblich mit Lamas und Alpakas zu tun haben diesen Nachweis erbringen, wobei es auch sein kann, dass der einen oder andere Amtstierarzt ihn auch von Nicht-Gewerblichen einfordert. Da gibt es ähnlich wie bei Euch auch keine einheitliche Regelung.
Grüße Martina

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Suedpolfee
Mega Stammgast


Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 453
Wohnort: Lienen

BeitragVerfasst am: 05.11.06, 15:34    Titel: Mein Arzt will nichts Antworten mit Zitat

Hallo,
na, so eindeutig ist es in Deutschland mit dem Befähigungsnachweis aber auch nicht.
Mein Amttierarzt wollte nichts von mir haben, auch nicht bei gewerblicher Nutzung. Hatte ihn damals eine amttierärztliche Bestätigung einer Kursteilnahme geschickt mit der Bitte um Anerkennung und die Antwort war nur. So was brauche ich nicht - auch nicht bei gewerblicher Nutzung!.

Hab also das Formular abgeheftet (er auch) und damit war das Thema für mich im Kreis Steinfurt gegessen.
Gruß
Heike

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Grüße aus dem Tecklenburger Land

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